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   FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96   

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FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96 (https://dejure.org/1997,9430)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.10.1997 - 1 K 211/96 (https://dejure.org/1997,9430)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. Oktober 1997 - 1 K 211/96 (https://dejure.org/1997,9430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fahrtenbuch mit geringen formellen Mängeln

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 184
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Unerheblich ist, ob sich in der Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer befindet (vgl. etwa BFH, Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91 .

    BStBl. II 1994, 468 m.w.N.).

  • FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 76/93

    Einkommensteuer; Sachbezug bei Fahrzeuggestellung zu Testzwecken

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Inhaltlich müssen Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch so gestaltet sein, daß sie eine leichte und einwandfreie Überprüfung der Angaben ermöglichen (Urteil des Senats vom 22. Juni 1994 1 K 76/93, EFG 1994, S. 962; FG München, Urteil vom 6. März 1996, 1 K 1234/93 , EFG 1996, S. 911, jeweils m.w.N.).

    Zu letzterem gehören Angaben über die aufgesuchte Firma bzw. die aufgesuchte Person (so die Rechtsprechung der Finanzgerichte; vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Juni 1994, a.a.O.).

  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Liegen keine nachprüfbaren Aufzeichnungen über die durchgeführten Telefonate vor, so ist der berufliche Anteil zu schätzen ( BFH, Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 , BStBl. II 1986, 200, 206).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Bei einem nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch, kann das Finanzamt den beruflichen/privaten Nutzungsanteil mittels einer sonstigen (gröberen) Schätzungsmethode ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 146/88 , BStBl. II 1992, 700).
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers ( BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 , BStBl. II 1994, 422).
  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Die Grundgebühren sind entsprechend dem Verhältnis der dienstlichen zur privaten Nutzung aufzuteilen und in Höhe des dienstlichen Anteils als Werbungskosten anzuerkennen ( BFH. Urteil vom 21. November 1980 VI R 202/79 , BStBl. II 1981, 131).
  • BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77

    Gesprächsgebühren - Telefongebühren - Feststellungslast - Beweislast

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Dabei trifft den Steuerpflichtigen die entsprechende Feststellungslast ( BFH, Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77 , BStBl. II 1979, 149).
  • FG Niedersachsen, 13.12.1995 - XIII 472/89

    Berücksichtigung des Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    muß der Anteil der beruflichen Transaktionen anhand der Kreditkartenabrechnung ermittelt werden (vgl. zur Übernahme von Kreditkartengebühren durch den Arbeitgeber etwa FinMin Brandenburg. Erlaß vom 19. Dezember 1996, 36- S 2334-30/96, DB 1997, 73).
  • FG München, 06.03.1996 - 1 K 1234/93

    Zu versteuernder geldwerter Vorteil durch unentgeltliche Überlassung eines

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
    Inhaltlich müssen Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch so gestaltet sein, daß sie eine leichte und einwandfreie Überprüfung der Angaben ermöglichen (Urteil des Senats vom 22. Juni 1994 1 K 76/93, EFG 1994, S. 962; FG München, Urteil vom 6. März 1996, 1 K 1234/93 , EFG 1996, S. 911, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - VI B 65/04

    Fahrtenbuch mit gerundeten km-Angaben: Nicht ordnungsgemäß!

    Denn der Sachverhalt, der dem von den Klägern angeführten Urteil des FG des Saarlandes vom 13. Oktober 1997 1 K 211/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 184) zugrunde lag, wies die vorliegend vom FG für entscheidungserheblich gehaltenen Besonderheiten --Rundung der km-Angaben und nachträgliche Erstellung des Fahrtenbuchs-- nicht auf.
  • FG Köln, 10.11.1999 - 10 K 1801/98

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches, wenn sich Reisezweck- und

    So hat das Finanzgericht des Saarlandes durch Urteil vom 13.10.1997 1 K 211/96 ( EFG 1998, 184 ) rechtskräftig entschieden, daß bei geringen Mängeln eines Fahrtenbuchs (hier: Fehlen der Angabe der besuchten Person) gleichwohl den Fahrtenbuchangaben gefolgt werden kann, wenn der Steuerpflichtige die Richtigkeit dieser Angaben auf andere Weise nachweist.
  • FG München, 19.06.2000 - 13 K 3435/96

    Geldwerter Vorteil durch Überlassung eines betrieblichen Pkw's -

    Selbst wenn Umfang und jeweiliger Zweck der Dienstreisen aus anderen Unterlagen (z. B. den - nur teilweise - vorgelegten Reisekostenabrechnungen) ersichtlich sein sollten (vgl. zum Nachweis der Angaben bei geringen formellen Mängeln des Fahrtenbuchs auf andere Weise FG Saarland, Urteil vom 13.10.1997 1 K 211/96, EFG 1998, 184 ), fehlen jedenfalls ausreichende Aufzeichnungen über die anderen Fahrten.
  • FG Saarland, 29.06.1999 - 1 K 210/97

    Werbungskostenabzug; Fahrtkosten; Dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW;

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  • FG Saarland, 12.06.2001 - 2 K 131/00

    Anerkennung von Aufwendungen in Form von Telefonkosten und Fahrtkosten als

    Nur bei geringen formellen Mängeln eines Fahrtenbuches kann im Ausnahmefall den Fahrtenbuchangaben gefolgt werden, wenn der Steuerpflichtige die Richtigkeit der Angaben auf andere Weise glaubhaft nachweist (FG des Saarlandes, Urteil vom 13. Oktober 1997, 1 K 211/96, EFG 1998, 184).
  • FG München, 27.09.2000 - 10 K 1921/00

    Auslegung eines Schreibens des Finanzamts als Einspruchsentscheidung;;

    Mangelhafte Aufzeichnungen zu den beruflich veranlassten Fahrten können nicht durch die zusätzliche Vorlage eines Terminkalenders (in diesem Falle Reisekostenabrechnungen mit Angaben über Kundennamen) kompensiert werden, da dadurch eine "leichte und einwandfreie" Überprüfung der im Fahrtenbuch gemachten Angaben nicht mehr gewährleistet ist (FG München vom 6.3.1996 - 1 K 1234/93, rkr., DStrRE 1997, S. 314; 483; EFG 1994 S. 962, EFG 1996 S. 911, EFG 1998 S. 184 , EFG 1999 S. 276 ).
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